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Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL)

Holzbausteine mit erhobenen Händen und einer Glühbirne werden aufeinander gestapelt © fotogestoeber | AdobeStock

Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) wurde im Frühjahr 2022 erlassen. Seitdem wurden über 50 lokale Beteiligungsvorhaben in ganz Sachsen gefördert und umgesetzt. Ob Bürgerwerkstätten, Zukunftskonferenzen oder Leitlinienprozesse - sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger erhalten im Rahmen des Förderprogramms finanzielle Unterstützung, um die Bevölkerung an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in ihrer Gemeinde zu beteiligen.

Sie benötigen finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben? Es gibt pro Jahr ein bis zwei Antragsfristen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL). Eine Antragstellung auf Förderung im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung war zuletzt bis zum 15. April 2024 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank möglich. Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie gern der Förderfibel.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Vorhaben förderwürdig ist? Sie haben Fragen zur Richtlinie oder zur Umsetzung Ihres Projekts? Dann besuchen Sie gern eine unserer Informationsveranstaltungen oder nehmen eine individuelle und kostenfreie Beratung in Anspruch.

 

Schnelleinstieg der Portalthemen

     

    Die Förderrichtlinie im Überblick

    Was wird gefördert?

    Mit einer finanziellen Unterstützung durch die Förderrichtlinie kann und soll...

    • die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungsprozessen und deren Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene gefördert werden.
    • die Qualität und Quantität der Beteiligungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu politischen Willensbildungsprozessen weiter gesteigert werden.
    • der Kompetenzaufbau bezüglich Beteiligungsverfahren erhöht werden.
    • der Erfahrungsaustausch befördert werden.
    • die Bandbreite neuer Formen und Formate der Bürgerbeteiligung erprobt werden.
    • der Rahmen durch die Kommunen so gestaltet werden, dass Bürgerbeteiligung in größerer Breite im Freistaat Sachsen ermöglicht und praktiziert wird.

    Was wird nicht gefördert?

    • Projekte zur reinen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
    • Projekte zur reinen Informationsvermittlung an die Bürgerinnen und Bürger

    Für Kommunen - Fördersäule A

    Wer kann einen Antrag stellen? Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen, d.h. kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise
    Was kann beantragt werden? Die Fördergegenstände für Kommunen bauen aufeinander auf und umfassen drei Bausteine: Einzelvorhaben, Modellkommune und Bürgerkommune. Im Idealfall beantragt eine Kommune nacheinander alle drei Fördergegenstände.

    Für zivilgesellschaftliche Träger - Fördersäule B

    Wer kann einen Antrag stellen? gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind
    Was kann beantragt werden? Der Fördergegenstand in der Fördersäule B umfasst Einzelvorhaben.

     

    infografik Förderrahmen © SMJusDEG | R & C
    Infografik Fördergegenstände © SMJusDEG | R & C

    Aufeinander aufbauende Fördergegenstände

    Ist eine Kommune noch unerfahren auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung, kann sie über den Fördergegenstand Einzelvorhaben (bspw. Zukunftskonferenz, Bürgerwerkstatt etc.) erste Erfahrungen auf dem Gebiet sammeln.

    Anschließend können mithilfe des Fördergegenstands Modellkommune erste feste Strukturen in einzelnen kommunalen Handlungsfeldern für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern aufgebaut werden. Dies kann u. a. den Aufbau von Beteiligungsstrukturen in der Kinder- und Jugendbeteiligung umfassen, aber auch die Umsetzung eines Leitlinienprozesses oder die Einführung eines Bürgerbudgets. Bei letzterem wird das Verfahren, nicht jedoch das Budget selbst durch die FRL Bürgerbeteiligung gefördert.

    Der dritte Fördergegenstand Bürgerkommune richtet sich an Kommunen, die bereits umfangreiche Beteiligungsvorhaben umgesetzt haben und sich nun auf den Weg zu einer partizipativ agierenden Gemeinde machen wollen, in der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der Entwicklung der Kommune mitwirken. Gefördert werden u. a. die Verstetigung eines Bürgerhaushalts, die Etablierung eines permanenten Bürgergremiums und der Aufbau einer Koordinierungsstelle für die Bürgerkommune.

    Für Partizipationsprozesse sind eine Vielzahl von Methoden denkbar. Zur Orientierung, welche Methoden für lokale Beteiligungsformate und im jeweiligen Fördergegenstand der Richtlinie geeignet sind und gefördert werden, dient die folgende Übersicht.

    Fördergegenstand mögliche Methoden
    Zivilgesellschaftliche  & Kommunale Einzelvorhaben
    • Open Space
    • World Café
    • Planungsworkshop, Quartiersworkshop
    • Zukunftskonferenz
    • Zukunftswerkstatt
    • Bürgerforum, Stadtteilforen
    • Bürgerkonferenz, -workshop
    • Aktivierende Befragung
    • Nachbarschaftsgespräche
    • Planspiel
    • Planungszelle/ Bürgergutachten
    • Planning for Real
    • Online-Beteiligung (Beteiligungsportal Sachsen)
    • Bürgerrat zu bestimmter Fragestellung

    Modellkommune

    • Leitlinienprozess
    • Prozess zur Aufstellung von Satzungen
    • Verfahren zum Bürgerbudget
    • Verfahren zum Bürgerhaushalt
    • Aufbau von Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung
    • Bürgerrat zu bestimmter Fragestellung
    Bürgerkommune
    • Etablierung eines permanenten Bürgergremiums
    • Etablierung eines permanenten Jugendgremiums
    • Leitlinienprozess
    • Prozess zur Aufstellung von Satzungen
    • Etablierung regelmäßig stattfindender Partizipationsworkshops/ Online-Beteiligungen
    • Aufbau einer Koordinierungsstelle f. d. Bürgerkommune

    Beim Fördergegenstand Bürgerkommune geht es insbesondere um den Aufbau fester Strukturen und regelmäßiger Beteiligungsanlässe. Im Rahmen der Bürgerkommune sollten demzufolge mehrere Methoden genutzt werden.

    Die Übersicht zeigt lediglich eine Auswahl.

     

    Informationsveranstaltungen

    Tablet mit Online-Sitzung

    Gute Beispiele aus Sachsen

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