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Sächsischer Beteiligungspreis 2024

Sächsischer Beteiligungspreis © SMJusDEG | R&C

Gemeinsam für eine lebendige Demokratie

Bürgerbeteiligung trägt dazu bei, die Akzeptanz in politische Entscheidungen zu erhöhen und das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken. Mit dem Sächsischen Beteiligungspreis sollen herausragende Projekte aus ganz Sachsen geehrt werden, die als Vorbild für zukünftige Beteiligungsvorhaben dienen können.

Die Preistragenden 2024

Über 8700 Menschen sind dem Aufruf des SMJusDEG gefolgt und haben sich an der öffentlichen Abstimmung zum Sächsischen Beteiligungspreis 2024 beteiligt. Herzlichen Dank dafür! Nun stehen die Preistragenden fest.

Gewonnen haben...

in der Kategorie »Kinder- und Jugendbeteiligung« Gemeinde Mittelherwigsdorf Projekt »MITMACHherwigsdorf«
in der Kategorie »Kommunale Beteiligungsvorhaben« Große Kreisstadt Großenhain Projekt  »Speck weg durch Pumptrack«
in der Kategorie »Zivilgesellschaftliche Beteiligungsvorhaben« weltbewusst e. V. Projekt »Königstein im Aufwind - Demokratie verleiht Flügel!«
Collage aus Projektbildern mit jungen Menschen und einer Gebäudeansicht © Gemeinde Mittelherwigsdorf; Diana Schulze; weltbewusst e.V.

Das SMJusDEG gratuliert den Preistragenden und allen Projekten, die in die Finalrunde eingezogen waren, ganz herzlich zu den vielen gesammelten Stimmen!

Alle Projekte werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Herbst 2024 geehrt. 

Unsere Finalisten 2024

Kategorie: Kinder- und Jugendbeteiligung

Kategorie: Kommunale Beteiligungsvorhaben

Kategorie: Zivilgesellschaftliche Beteiligungsvorhaben

Preiskategorien

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 wird in drei Kategorien vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert, wobei in jeder Kategorie 12.000 Euro vergeben werden. Pro Kategorie ziehen drei Projekte in die Endrunde ein. Das Siegerprojekt erhält jeweils 10.000 Euro. Die restlichen Finalteilnehmenden erhalten 1.000 Euro für den Einzug ins Finale.

Kategorie: Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Einbindung von Kindern- und Jugendlichen in politische Entscheidungsprozesse ist besonders wichtig, um mit jungen Menschen eine lebendige Demokratie zu gestalten und sie in politische Entscheidungsprozesse einzuführen. Sie sollen die Möglichkeit haben, an der zukunftsfähigen Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitzuwirken. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen birgt aber auch große Herausforderungen.

In dieser Kategorie werden deshalb Projekte geehrt, die speziell Kinder und/ oder Jugendliche zum Mitmachen anregen und an das Thema Beteiligung heranführen.

Eine Projekteinreichung in dieser Kategorie ist sowohl für Kommunen, als auch zivilgesellschaftliche Träger und Initiativen möglich.

 

Kategorie: Bestes kommunales Beteiligungsvorhaben

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an lokalen politischen Willensbildungsprozessen verbessert politische Entscheidungen, schafft ein besseres Verständnis für die Herausforderungen, vor der Verwaltung und Politik in diesen Tagen stehen und führt zu einer höheren Identitfikation der Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrer Region.

In dieser Kategorie werden deshalb Projekte geehrt, die von einer Kommune oder einem Landkreis initiiert und umgesetzt wurden.

 

Kategorie: Bestes Beteiligungsvorhaben eines zivilgesellschaftlichen Trägers

Zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine sind ein wichtiger Baustein in unserer Gesellschaft und oft ein verlässlicher Partner für Politik und Verwaltung, wenn es um die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Willensbildungsprozessen geht.

In dieser Kategorie werden deshalb Projekte geehrt, die auf Initiative einer zivilgesellschaftlichen Institution ins Leben gerufen und umgesetzt wurden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise, sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbHs mit Sitz in Sachsen. Eine Förderung über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Wichtig ist jedoch, dass das eingereichte Projekt in Sachsen umgesetzt wurde und im Wesentlichen abgeschlossen ist. Denn nur so kann ein wichtiges Kriterium für Beteiligungsvorhaben, nämlich der Umgang mit den Ergebnissen, in die Bewertung einbezogen werden.

Wie wird die Auswahl getroffen?

Auswahl der Finalisten: Entscheidung durch eine Fachjury

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Januar 2024 werden die eingereichten Projekte aufbereitet und von einer Fachjury geprüft. Der Jury gehören Mitglieder verschiedener Ministerien der Sächsischen Staatsregierung an. Pro Kategorie wählt die Jury drei Projekte anhand der folgenden Kriterien für die Teilnahme am Finale aus:

  • Ansprache und Aktivierung der Zielgruppen
  • Eignung eingesetzter Methoden, Instrumente und Fragestellungen
  • Einbindung weiterer Akteur/innen bzw. Kooperationen
  • Reichweite des Projekts
  • Nachhaltige Wirkung für die Region
  • Einbindung benachteiligter Gruppen
  • Umgang mit den Ergebnissen

Auswahl der Siegerprojekte: Öffentliche Abstimmung

Die Auswahl der besten Projekte erfolgt vom 01. bis 31. März durch eine öffentliche Abstimmung über das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen. Die Finalisten können ihre Anhängerschaft zum Mitmachen bewegen. Zusätzlich sollen Stakeholder über diverse Netzwerke sowie Bürgerinnen und Bürger über Radiowerbung und Social Media zur Abstimmung motiviert werden.

Weitere Informationen zum Wettbewerb

FAQ

Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie bspw. Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs mit Sitz in Sachsen können ihre Beteiligungsvorhaben in den jeweils passenden Kategorien einreichen.

Mit der Auszeichnung sollen herausragende Beteiligungsprojekte aus ganz Sachsen geehrt werden, die als Vorbild für zukünftige Beteiligungsvorhaben dienen können. Eingereicht werden können Vorhaben und Projekte der Kommunen zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Willensbildungsprozessen und zur Einbindung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse. Ebenso eingereicht werden können Vorhaben und Projekte der Zivilgesellschaft, die die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Willensbildungsprozessen zum Ziel hatten.

Die Projekte können in den folgenden Kategorien eingereicht werden:

  • Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Bestes kommunales Beteiligungsvorhaben
  • Bestes Beteiligungsvorhaben eines zivilgesellschaftlichen Trägers

Wir bitten Sie, Ihr Projekt nur in einer Kategorie einzureichen. Eine Einreichung verschiedener Projekte pro Kategorie ist selbstverständlich möglich.

Gern können Sie mehrere Projekte einreichen. Die Einreichung eines Projektes in mehreren Kategorien ist jedoch nicht möglich.

Nein. Mit der Auszeichnung sollen herausragende Beteiligungsprojekte aus Sachsen geehrt werden, die als Vorbild für zukünftige Beteiligungsvorhaben dienen können. Projekte, die außerhalb von Sachsen umgesetzt wurden, können daher nicht berücksichtigt werden.

Nein. Eine Förderung des eingereichten Projekts über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung des SMJusDEG ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wettbewerb. Das Projekt kann auch über eine andere oder ganz ohne Förderung umgesetzt worden sein.

Die teilnehmenden Projekte sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 stattgefunden haben und im Wesentlichen abgeschlossen sein. Es sollte sichergestellt werden, dass mindestens erste Teilergebnisse vorliegen und deren Weiterverwendung bereits erfolgt ist. Die Jury wird den Umgang mit den Ergebnissen bzw. mit ersten Zwischenergebnissen in die Bewertung mit einbeziehen.

Ja. Jedes eingereichte Projekt muss zwingend einer Kategorie zugeordnet werden, da die Jurybewertung, die öffentliche Abstimmung und die Preisvergabe jeweils pro Kategorie erfolgt.

Ja. Die Preisgelder sollen für Beteiligungsverfahren und/ oder begleitende Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden (vgl. Teilnahmebedingungen Nummer 13, Verwendung Preisgelder).

Eine Bewerbung für den Beteiligungspreis 2024 war vom 15. November 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen möglich. Die Teilnahme am Wettbewerb war ausschließlich über das dort verlinkte Online-Anmeldeformular möglich. Auf anderen Wegen eingereichte Bewerbungen wurden nicht berücksichtigt.

Nein. Sobald Sie Ihre Bewerbung vollständig abgeschlossen und abgesendet haben, ist eine nachträgliche Änderung über das Beteiligungsportal nicht mehr möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte innerhalb des Bewerbungszeitraums an uns:

beteiligen@smj.justiz.sachsen.de
Telefon: 0351 - 56416522

Die Zwischenspeicherung eines Bearbeitungsstandes ist jederzeit möglich.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Januar 2024 werden die eingereichten Projekte aufbereitet und von einer Fachjury geprüft. Pro Kategorie wählt die Jury drei Projekte für den Einzug ins Finale aus.

Vom 1. bis 31. März 2024 findet eine öffentliche Abstimmung über das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen statt. Die Verkündung der Gewinner/innen erfolgt im April 2024. Die Preisverleihung findet im November 2024 im Rahmen des 4. Netzwerktreffens Bürgerbeteiligung statt.

Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • 15. November 2023 - 31. Januar 2024: Bewerbungsphase
  • 1. bis 29. Februar 2024: Aufbereitung der eingereichten Projekte und Juryauswahl
  • 1. bis 31. März 2024: Öffentliche Abstimmung über Preisträger/innen
  • April 2024: Verkündung der Preisträger/innen
  • November 2024: Feierliche Preisverleihung im Rahmen des 4. Netzwerktreffens

 

Die eingereichten Projekte werden anhand formaler und inhaltlicher Kriterien bewertet, die sich an der Zielstellung des Wettbewerbs orientieren. Die Gewichtung der Kriterien obliegt der Jury .

Formale Kriterien:

  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums.
  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular und ist vollständig. Als vollständig gelten Bewerbungen, wenn die als Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche des Online-Bewerbungsformulars ausgefüllt sind.
  • Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache als Wettbewerbssprache.
  • Die Bewerber/innen sind nach Ziffer 3 der Teilnahmebedingungen teilnahmeberechtigt: Der Träger eines eingereichten Projekts ist eine sächsische Gebietskörperschaft, d. h. Kommune oder Landkreis oder ein gemeinnütziger zivilgesellschaftlicher Träger in Form einer juristischen Person, wie bspw. ein Verein, ein Verband, eine Stiftung oder eine gGmbH mit Sitz in Sachsen.
  • Das Projekt wurde im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 umgesetzt und ist im Wesentlichen abgeschlossen.

Inhaltliche Kriterien:

  • Wie erfolgte die Ansprache und Aktivierung der Zielgruppen?
  • Waren die eingesetzten Methoden, Instrumente und Fragestellungen angemessen für die Erreichung der gesetzten Ziele?
  • Inwiefern wurden weiterere Akteurinnen und Akteure eingebunden bzw. Kooperationen geknüpft?
  • Welche Reichweite konnte das Projekt erreichen?  (in Bezug auf Gemeindegröße)
  • Konnte das Projekt eine nachhaltige Wirkung für die Region und/ oder die Kommune entfalten?
  • Wie erfolgte die Einbindung benachteiligter Gruppen?
  • Wie erfolgte der Umgang mit den Ergebnissen?

 

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert und wird in drei Kategorien vergeben. Die Gewinner/innen des Hauptpreises pro Kategorie erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Für den Einzug in die Finalrunde erhalten zwei weitere Projekte pro Kategorie 1.000 Euro.

Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Datenschutz

1. Der Wettbewerb

Der Sächsische Beteiligungspreis wird an Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie bspw. Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs mit Sitz in Sachsen vergeben. Mit der Auszeichnung werden herausragende Beteiligungsprojekte aus ganz Sachsen geehrt, die als Vorbild für zukünftige Beteiligungsvorhaben dienen können. Der Preis soll dazu beitragen, das Thema Bürgerbeteiligung in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Er soll Kommunen und Zivilgesellschaft ermutigen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger zukünftig stärker in politische Entscheidungsfindungsprozesse einzubinden. Gleichzeitig soll der Preis die sächsische Bevölkerung dazu ermuntern, Beteiligung zukünftig stärker wahrzunehmen, aber auch aktiv von Politik und Verwaltung einzufordern.

2. Veranstalter

Der Sächsische Beteiligungspreis wird durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) vergeben.

3. Teilnahmeberechtigung

Für den Preis können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie bspw. Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs mit Sitz in Sachsen mit einem Beteiligungsvorhaben bewerben, das innerhalb von Sachsen umgesetzt wurde und bereits abgeschlossen ist. Die Umsetzung muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2023 stattgefunden haben. Eine Förderung des eingereichten Projekts über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung des SMJusDEG ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wettbewerb. Das Projekt kann auch über eine andere Förderung oder ganz ohne Förderung umgesetzt worden sein. Bewerben können sich auch Projekte, die sich bereits in der Vergangenheit schon einmal für den Sächsischen Beteiligungspreis beworben haben.

4. Teilnahme

Die Bewerbungsphase beginnt am 15. November 2023 und endet am 31. Januar 2024. In diesem Zeitraum können Bewerbungen um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen digital eingereicht werden. Der Link zum Beteiligungsportal sowie alle relevanten Informationen zum Wettbewerb sind über das Internetportal „Bürgerbeteiligung in Sachsen“ (www.beteiligen.sachsen.de) zugänglich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das dort verlinkte Online-Anmeldeformular möglich. Auf anderen Wegen eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

5. Zulassungsvoraussetzungen

Zum Wettbewerb zugelassen werden Bewerbungen, die folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums.
  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular und ist vollständig. Als vollständig gelten Bewerbungen, wenn die als Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche des Online-Bewerbungsformulars ausgefüllt sind.
  • Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache als Wettbewerbssprache.
  • Die Bewerber/innen sind nach Ziffer 3 dieser Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt (Der Träger eines eingereichten Projekts ist eine sächsische Gebietskörperschaft, d. h. Kommune oder Landkreis oder ein gemeinnütziger zivilgesellschaftlicher Träger in Form einer juristischen Person, wie bspw. ein Verein, ein Verband, eine Stiftung oder eine gGmbH mit Sitz in Sachsen. Das Projekt wurde im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 umgesetzt und ist im Wesentlichen abgeschlossen.).

 

Von den Bewerber/innen wird zudem erwartet:

  • Bereitschaft zur Mitwirkung an der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation im Zuge des Wettbewerbs
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Festveranstaltung zur Verleihung des Preises
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Preisgeldes. Der Veranstalter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmer/innen etwa wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsbedingungen von der Teilnahme auszuschließen. Die Ablehnung der Bewerbung wie auch der Gewinn des Preisgeldes durch andere Teilnehmer/innen sind gerichtlich auf sachliche Richtigkeit nicht überprüfbar. Jurymitglieder und Personen, die an der Umsetzung der Jurierung mitwirken, sind von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.

6. Form und Umfang der Einreichung

Das Online-Anmeldeformular im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist vollständig auszufüllen, die Hinweise zum Eingabeformat und zur Maximaltextmenge können dem Formular entnommen werden. Zusätzlich können mehrere Anlagen eingereicht werden.

7. Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet und sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.

8. Preise

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert und wird in drei Kategorien vergeben. Die Gewinner/innen des Hauptpreises pro Kategorie erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Für den Einzug in die Finalrunde erhalten zwei weitere Projekte pro Kategorie 1.000 Euro.

  • In der Kategorie „Kinder- und Jugendbeteiligung“ werden Projekte ausgezeichnet, die speziell Kinder und/ oder Jugendliche zum Mitmachen anregen und an das Thema Beteiligung heranführen.
  • In der Kategorie „Bestes kommunales Beteiligungsvorhaben“ werden Projekte ausgezeichnet, die von einer Kommune oder einem Landkreis initiiert und umgesetzt wurden.
  • In der Kategorie „Bestes Beteiligungsvorhaben eines zivilgesellschaftlichen Trägers“ werden Projekte ausgezeichnet, die von einem gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Träger in Form einer juristischen Person, wie bspw. einem Verein, einem Verband, einer Stiftung oder einer gGmbH mit Sitz in Sachsen initiiert und umgesetzt wurden.

Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen können Nr. 5 entnommen werden, die Bewertungskriterien finden sich in Nr. 10.

9. Juryverfahren

Die Bewertung der eingereichten Projekte für den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 erfolgt durch eine fachkundige Jury, deren Mitglieder aus der Staatsregierung stammen. Sollte ein Jurymitglied bei einer Bewerbung befangen sein, enthält es sich in diesem Fall der Stimme.

Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb wird kein Anspruch auf Beurteilung der Bewerbung durch die Jury begründet. Die Entscheidung und Beurteilung durch die Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Das Juryurteil ist gerichtlich nicht auf seine sachliche Richtigkeit überprüfbar. Es besteht kein Anspruch auf eine mündliche oder schriftliche Begründung der Juryentscheidung und kein Anspruch auf die Prämierung. Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und die Einhaltung formaler Kriterien geprüft. Anschließend werden die im Verfahren verbleibenden Bewerbungen durch jedes Jurymitglied separat nach den unter Nummer 10 definierten Kriterien bewertet. In der Jurysitzung werden anhand der individuellen Bewertungen drei Projekte pro Kategorie für die Finalrunde nominiert. Diese neun Projekte werden im Anschluss unter Mithilfe der Projektträger/innen ausführlich auf dem Internetportal „Bürgerbeteiligung in Sachsen“ vorgestellt und vom 1. bis 31. März 2024 auf dem Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen öffentlich zur Abstimmung gestellt. 

10. Bewertungskriterien

Die als Grundlage für die Bewertung der eingereichten Projekte formulierten formalen und inhaltlichen Kriterien orientieren sich an der Zielstellung des Wettbewerbs.

Formale Kriterien:

  • Vgl. Nummer 5

Inhaltlichen Kriterien:

  • Ansprache und Aktivierung der Zielgruppen
  • Eignung eingesetzter Methoden, Instrumente und Fragestellungen
  • Einbindung weiterer Akteur/innen bzw. Kooperationen
  • Reichweite des Projekts
  • Nachhaltige Wirkung für die Region und/ oder die Kommune
  • Einbindung benachteiligter Gruppen
  • Umgang mit den Ergebnissen

Die Gewichtung der Kriterien im Einzelfall obliegt der Jury und ist nicht gerichtlich überprüfbar.

11. Bekanntgabe der Preisträger/innen

Die Jury wählt insgesamt neun Projekte aus, die ins Finale einziehen (drei pro Kategorie). Die Information an die Gewinner/innen erfolgt in Textform (§ 126b BGB) durch das SMJusDEG. Die Gewinner/innen werden im April 2024 über das Internetportal „Bürgerbeteiligung in Sachsen“ und im Rahmen einer Pressemitteilung des SMJusDEG bekannt gegeben. Die Preisverleihung findet im Rahmen des 4. Netzwerktreffens des „Erfahrungs- und Beratungsnetzwerks Bürgerbeteiligung“ (EBBS) im November 2024 statt. Das Datum der Veranstaltung wird rechtzeitig auf www.beteiligen.sachsen.de öffentlich kommuniziert.

12. Auszahlung der Preisgelder

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt ausschließlich unbar. Die Preisträger/innen sind verpflichtet, nach Mitteilung des Gewinns eine Bankverbindung, auf die die Preisgelder überwiesen werden sollen, in Textform (§ 126b BGB) dem Veranstalter mitzuteilen und einen Identitätsnachweis zu erbringen. Die Preisträger/innen stimmen gleichzeitig der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch den Veranstalter für die Auszahlung der Preisgelder zu. Die Überweisung der Preisgelder an die zuvor mitgeteilte Bankverbindung hat Erfüllungswirkung und erfolgt im Laufe des Kalenderjahres.

13. Verwendung der Preisgelder

Die Preisgelder sollen für Beteiligungsverfahren und/ oder begleitende Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.

14. Öffentlichkeitsarbeit

Die Vergabe des Sächsischen Beteiligungspreises 2024 wird durch den Veranstalter öffentlichkeitswirksam begleitet. Nach vorheriger Absprache sind Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sowie formatbezogene Publikationen geplant.

15. Beihilfen

Die Zuwendungen können für die Gewinner/innen den Charakter einer Beihilfe haben. Soweit es sich bei den Zuwendungen für die Gewinner/innen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 07.06.2016, S.1) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S.1), die zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 07.07.2020, S. 3) geändert worden ist („De-minimis-Verordnung“) in der jeweils gültigen Fassung gewährt: Auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung dürfen einem Unternehmen bzw. einem Unternehmensverbund sog. De-minimis-Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von 200.000,00 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt werden. Der/Die Prämierte hat auf Anforderung des Freistaats Sachsen vor der Auszahlung schriftlich in Papierform, in elektronischer Form oder in Textform jede De minimis-Beihilfe anzugeben, die sie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr bereits erhalten hat, so dass sichergestellt ist, dass der Höchstbetrag von 200.000,00 € in drei Jahren nicht überschritten wird.

16. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte der Einreichungen verbleiben bei den Bewerber/innen, sie werden im Rahmen des Wettbewerbs und darüber hinaus nicht weitergereicht oder verwertet. Alle Einreichungen werden von der Fachjury und unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht gesichtet und bewertet.

17. Hinweise zur Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb für den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bewerber/innen sind für die Richtigkeit ihrer Angaben im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens verantwortlich. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

18. Veränderungen im Ablauf des Wettbewerbs

Der Veranstalter des Wettbewerbs um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 hat das Recht, den Ablauf und die Bekanntgabe der Preisträger/innen sowohl zeitlich als auch örtlich zu verlegen. Die Bewerber/innen erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wird aus wichtigen Gründen oder wegen höherer Gewalt die Veranstaltung zur Bekanntgabe der Preisträger/innen abgesagt oder verschoben, teilt der Veranstalter dies den Preisträger/innen unverzüglich mit. Für Änderungen im Ablauf des Wettbewerbs um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 und Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

19. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 können den Datenschutzhinweisen entnommen werden, die zum Wettbewerb um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen hinterlegt sind. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt in Kenntnis dieser Informationen. Die angemeldeten Bewerber/innen versichern die datenschutzrechtliche Konformität der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an den Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Bewerber/innen gemäß Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO.

20. Einwilligungserklärung

Die Bewerber/innen um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 werden im Rahmen der Online-Bewerbung aufgefordert, den Teilnahme- und Datenschutzbedingungen aktiv zuzustimmen.

Dresden, 10. November 2023

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Einwilligung zu Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen des Wettbewerbs zum Sächsischen Beteiligungspreis 2024

Ich willige mit Einreichung der Bewerbung um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 im Online-Anmeldeformular des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen mittels Anklicken „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.“ ein, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, auf denen ich zu sehen bin, anfertigen lässt und zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 verwendet.

Mir ist bekannt, dass die von mir angefertigten Ton-, Bild- und Videoaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikationsformen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Social-Media-Kanäle der Sächsischen Staatsregierung (u.a. YouTube) und Social-Media-Kanäle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (u.a. Twitter, Instagram, Linkedin) und Print-Publikationen.

Ich räume dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Mediendatenbanken.

Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbesondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).

Ich bin damit einverstanden, dass die Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und oben genannten personenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen.

Mir ist bekannt, dass die Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbesondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.

Soweit aus den Ton-, Bild- und Videoaufnahmen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nutzung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Die Nichteinwilligung führt zu dem Nachteil, dass ich nicht am Wettbewerb um Sächsischen Beteiligungspreis 2024 teilnehmen kann.

 

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Wettbewerb um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhebt und verarbeitet zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs personenbezogene Daten. Hierzu wird mitgeteilt:

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
dsb@smj.justiz.sachsen.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung verarbeitet die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse, Kommune, Träger und Trägersitz zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs. Der Wettbewerb um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 findet in den Jahren 2023/2024 statt.

3. Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten stammen aus der Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb aus dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Einreichung einer Bewerbung über das Beteiligungsportal voraus. Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird von der Sächsischen Staatskanzlei betrieben.

4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Darüber hinaus werden auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO Ton-, Foto- und Videoaufnahmen verarbeitet, die durch die Bewerber/innen zur Verfügung gestellt werden. Die Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden auf den Social Media-Kanälen Instagram, Twitter und LinkedIn sowie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie auf der Internetpräsenz der Sächsischen Staatsregierung und über den Youtube-Kanal der Sächsischen Staatskanzlei veröffentlicht. Dies dient dem Zweck der Öffentlichkeitsarbeit für den Sächsischen Beteiligungspreis durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse, Kommune, Träger und Trägersitz ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Teilnahme am Wettbewerb um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 nicht möglich.

Im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Die Bewerber/innen können sich optional damit einverstanden erklären, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse) zur Kontaktaufnahme und Weitergabe im Rahmen der Vernetzung der Bewerber/innen vor und nach der Preisverleihung 2024 verwendet. Die Zustimmung zur Vernetzung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb Sächsischer Beteiligungspreis 2024. Die Zustimmung kann freiwillig erteilt werden.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse, Kommune, Träger und Trägersitz bis zum Ende der Nachbereitungsphase des Sächsischen Beteiligungspreises 2024 (Ende Dezember 2024) gespeichert und sodann gelöscht. Foto-, Ton-, Videoaufnahmen der Veranstaltung bleiben auf den Internetpräsenzen und den o. g. Social-Media-Kanälen des Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und der Sächsischen Staatsregierung dauerhaft gespeichert.

5. Weitergabe von Daten aus der Anmeldung über das Beteiligungsportal

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse, Kommune, Träger und Trägersitz, die aus der Bewerbung um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 stammen, an Dritte ist nicht beabsichtigt. Erklärt sich die Bewerberin damit einverstanden personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Vernetzung bereit zu stellen, können diese Daten an Dritte weitergegeben werden.

Innerhalb des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

6. Weitergabe von Daten bzgl. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 ist ein öffentlichkeitswirksamer Wettbewerb. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden und unter Umständen zu keiner vollständigen Löschung im Internet führen.

7. Belehrung nach Artikel 49 DSGVO – Besondere Risiken bei der Übermittlung von Daten in Drittstaaten

Mit der Veröffentlichung der Foto-, Ton- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken kann eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Artikel 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, Rechtssache C311/18 („Schrems II“), den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250) für ungültig erklärt. Ein im Wesentlichen den europäischen Datenschutzstandards vergleichbares Datenschutzniveau bestehe für die USA nicht. Demzufolge ist ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA i. S. v. Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO nicht gegeben. Ferner liegen sog. geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO nicht vor. Mögliche Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien folgen insbesondere daraus, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht garantiert werden kann. Der Anbieter hat staatlichen Stellen ggf. Zugriff auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren. Personenbezogene Daten werden demzufolge u. U. an Dritte weitergeben, welche die Daten für eigene Zwecke verarbeiten bzw. nutzen. Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Social-Media-Kanälen möglicherweise nicht geltend machen bzw. durchsetzen können. Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Social-Media-Kanäle zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DS-GVO entsprechen.

8. Rechte der betroffenen Person:

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Einwilligung Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen des Wettbewerbs zum Sächsischen Beteiligungspreis 2024

Ich willige mit Einreichung der Bewerbung um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 im Online-Anmeldeformular des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen mittels Anklicken „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.“ ein, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, auf denen ich zu sehen bin, anfertigen lässt und zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Sächsischen Beteiligungspreis 2024 verwendet.

Mir ist bekannt, dass die von mir angefertigten Ton-, Bild- und Videoaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikationsformen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Social-Media-Kanäle der Sächsischen Staatsregierung (u.a. YouTube) und Social-Media-Kanäle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (u.a. Twitter, Instagram) und Print-Publikationen.

Ich räume dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Mediendatenbanken.

Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbesondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).

Ich bin damit einverstanden, dass die Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und oben genannten personenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen.

Mir ist bekannt, dass die Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbesondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.

Soweit aus den Ton-, Bild- und Videoaufnahmen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nutzung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Die Nichteinwilligung führt zu dem Nachteil, dass ich nicht am Wettbewerb um Sächsischen Beteiligungspreis 2024 teilnehmen kann.

 
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