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Förderaufruf

© SMJusDEG | Runze & Casper

Eine Antragstellung auf Förderung im Rahmen des 6. Förderaufrufs ist bis zum 18. September 2025 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) möglich.

Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie gern der Förderfibel. Hier finden Sie unter anderem die FAQ.

 

Bekanntmachung des SMS über die Förderung von Vorhaben zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an der politischen Willensbildung nach der FRL Bürgerbeteiligung vom 25. Juni 2025

Gemäß Teil 1 Ziffer IV Nummer 3 der FRL Bürgerbeteiligung vom 21. Januar 2022, die zuletzt durch die Richtlinie vom 14. Juni 2023 (SächsABl. S. 736) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), sind in einer Förderbekanntmachung jeweils die konkrete Ausgestaltung des Förderverfahrens, die benötigten Antragsunterlagen, sowie der Stichtag, bis zu dem die Anträge bei der Bewilligungsbehörde einzureichen sind, zu veröffentlichen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fordert potenzielle Zuwendungsempfangende auf, einen Antrag auf Förderung nach der FRL Bürgerbeteiligung zu stellen.

Anträge auf Grundlage dieser Bekanntmachung sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als Bewilligungsstelle

bis zum 18. September 2025

vollständig über das Förderportal der SAB einzureichen.

Für die Antragstellung sind die Vorlagen der Bewilligungsstelle zu verwenden. Diese und alle weiteren relevanten Informationen sind auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) abrufbar.

Für Fragen steht das Servicecenter der SAB per E-Mail unter buergerbeteiligung@sab.sachsen.de zur Verfügung.

Der Antrag muss, neben der Gesamtzielsetzung, eine Beschreibung der vorgesehenen einzelnen Bestandteile des Vorhabens (Vorhabenbeschreibung) sowie eine konkrete Kosten-, Zeit- und Personalplanung enthalten.

Die folgenden Vorlagen sind zu nutzen:

  • Trägerinformationsblatt und Anzeige der Zeichnungsbefugten,
  • Vorhabenbeschreibung,
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan,
  • Projektplan,
  • Kommunales Unterstützungsschreiben.

Um die Unterstützung durch die unmittelbar betroffene Gebietskörperschaft darzulegen, soll dem Antrag von zivilgesellschaftlichen Trägern, nach FRL Bürgerbeteiligung Teil 1 Ziffer IV. Nummer 5, ein von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder dem oder der fachlich zuständigen Beigeordneten unterzeichnetes, unterstützendes Schreiben der Gebietskörperschaft gemäß der zur Verfügung gestellten Vorlage beigelegt werden. Es kann bis zu zwei Wochen nach Antragsfrist nachgereicht werden.

Es obliegt der oder dem Antragstellenden zu prüfen, inwieweit weitere Beauftragte der jeweiligen Gebietskörperschaft einzubeziehen sind.

Sofern bei Antragstellung kein kommunales Unterstützungsschreiben vorliegt und nicht fristwahrend nachgereicht ist, wird der betroffenen Gebietskörperschaft vor der Entscheidung über den Antrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.

Die eingegangenen Förderanträge werden gemäß Teil 1 Ziffer IV Nummer 4 der FRL Bürgerbeteiligung auf ihre Förderfähigkeit geprüft und hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit fachlich bewertet.

Bei der Bewertung der eingereichten Anträge wird wie folgt gewichtet:

a) Qualität der Status-Quo-Beschreibung zu 15 Prozent; dazu zählen:

  • Beschreibung der Situation vor Ort,
  • Erfahrungen im Bereich Bürgerbeteiligung,
  • Erfahrungen bei der Umsetzung von Förderprojekten und der Bewirtschaftung von Fördermitteln,

b) Qualität des Projektinhaltes zu 40 Prozent; dazu zählen:

  • die vorgesehenen Maßnahmen,
  • die Beschreibung der Zielgruppen,
  • die Gewährleistung eines verlässlichen Rahmens,
  • das Potential für konstruktive politische Willensbildung,
  • das Potential für die nachhaltige Entwicklung einer örtlichen Beteiligungskultur,

c) Qualität und Eignung der geplanten Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu 15 Prozent,

d) Qualität des Projektmanagements zu 20 Prozent; insbesondere eine angemessene:

  • Kostenplanung,
  • Zeitplanung,
  • Personalplanung,

e) Evaluation und Nachhaltigkeit zu 10 Prozent.

Darüber hinaus fließen in die Förderentscheidung auch die Gemeindegröße, regionale Gesichtspunkte und die unterschiedlichen Entwicklungsstände im Themenfeld Bürgerbeteiligung ein. Hierbei wird dem Förderzweck der FRL Bürgerbeteiligung Rechnung getragen, die Qualität und Quantität von Beteiligungsprojekten im Freistaat Sachsen dauerhaft zu erhöhen und Bürgerbeteiligung in größerer Breite zu ermöglichen.

Die überjährige Förderung aller Projekte sowie Nutzung des Regelauszahlungsverfahrens durch Kommunen stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers.

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