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Die Beteiligung von Kindern- & Jugendlichen

© © SMJusDEG | Runze & Casper
 

Kinder und Jugendliche sind von den Entscheidungen durch Politik und Verwaltung in aller Regel mitbetroffen. Sie  können aber nicht im Rahmen demokratischer Wahl mitbestimmen, wer diese Entscheidungen für sie trifft. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, diese Zielgruppe im Rahmen gut geplanter und durchgeführter Beteiligungsverfahren an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Doch was sind entscheidende Gelingensbedingungen für gute Kinder- und Jugendbeteiligung und wie aktiviert und motiviert man die junge Zielgruppe, am Ball zu bleiben? Wo liegen die Unterschiede zur Beteiligung von Erwachsenen und welche Methoden sind besonders gut geeignet?

 

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    Gesetzliche Regelungen

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist im Freistaat Sachsen, in der EU und der UN wie folgt geregelt:

    Freistaat Sachsen: Seit 2018 ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowohl in der Gemeinde- als auch in der Landkreisordnung des Freistaats Sachsen gesetzlich verankert: »Die Gemeinde/der Landkreis soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde/der Landkreis geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.« (§ 47a SäschsGO bzw. § 43a SächsLKrO)
    EU: In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 24, Abs. 1) heißt es: Die Meinung von Kindern »wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.«
    UN-Kinderrechtskonvention: In der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12, Abs. 1) heißt es: »Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.«
     

    Gute Gründe für Kinder- und Jugendbeteiligung

    Politische Bildung

    Kinder- und Jugendbeteiligung ist immer auch politische, demokratische Bildung. Junge Menschen lernen durch Beteiligung, was es heißt, in einen organisierten, also nach festen Regeln funktionierenden Meinungsbildungsprozess und damit einen politischen Diskurs einzutreten.

    Selbstwirksamkeitserfahrung

    Durch Beteiligung machen Kinder- und Jugendliche Selbstwirksamkeitserfahrungen, nach dem Motto: „Ich kann mein Lebensumfeld mitgestalten! Ich kann einen Unterschied machen! Ich kann etwas bewegen!“ Solche Selbstwirksamkeitserfahrungen stärken das Selbstvertrauen und die Motivation, sich auch später in öffentliche Angelegenheiten einzumischen und einen Beitrag zu leisten.

    Starke Identifikation mit Umfeld

    Durch Beteiligung identifizieren sich Kinder- und Jugendliche stärker mit dem Gemeinwesen und damit auch mit ihrer Kommune und ihrem Bundesland. Somit kann Beteiligung gerade auch in Zeiten des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels zu einem wichtigen Standortfaktor werden.

    Verbesserung von Entscheidungen

    Kinder- und Jugendbeteiligung macht Entscheidungen von Politik und Verwaltung besser: Erwachsene können sich nur bedingt in die Lebenswirklichkeit – in die besonderen Bedarfe und Herausforderungen – junger Menschen hineinversetzen. Die rechtzeitige Einbeziehung der Perspektive der Expertinnen und Experten in eigener Sache hilft, Fehlplanungen zu vermeiden.

    Zukunftsfähigere Entscheidungen

    Mit Kinder- und Jugendbeteiligung können zukunftsfähige Entscheidungen besser getroffen werden: Kinder- und Jugendliche sind länger von den Folgen heutiger Entscheidungen betroffen, ihre Perspektive hilft, den Blick auf die langfristigen Folgen zu richten.

     

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      Zielgruppe »Junge Menschen«

      Die Zielgruppe der jungen Menschen ist in sich sehr heterogen.

      Alter

      Das Sozialgesetzbuch »Kinder- und Jugendhilfe« definiert Personen bis einschließlich 26 Jahren als »junge Menschen« (§7 SGB VIII, (1) 4.), wobei die Gruppe wie folgt unterteilt wird:

      • Als Kindheit wird die Lebensphase bis einschließlich 13 Jahren definiert
      • Jugendliche werden bestimmt als Menschen zwischen 14 und 17 Jahren
      • Ab 18 und bis zu einem Alter von 26 Jahren werden Menschen in Deutschland als »junge Volljährige« betrachtet

      Ein großer Teil der Zielgruppe ist demzufolge nicht wahlberechtigt.

      Verschiedene Lebensrealitäten

      Dem Alter geschuldet, unterscheiden sich die Lebensrealitäten der Menschen innerhalb der Zielgruppe beträchtlich. So befindet sich einige der jungen Menschen noch im Kindergarten, Andere machen gerade ihre ersten eigenen Gehversuche in Schule und Sportvereinen, während die jungen Menschen am oberen Altersrand bereits studieren oder eine Berufsausbildung machen.

      Diese Unterschiede gilt es bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren für die Zielgruppe »Junge Menschen« zu berücksichtigen.

       

      Herausforderungen und Gelingensbedingungen

      Damit die Beteiligung »junger Menschen« gelingt, ist es wichtig, eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen.

      Heterogenität der Zielgruppe: Die Gruppe der »Kinder und Jugendlichen« ist sehr heterogen. Selbst die beiden Untergruppen »Kinder« (bis einschließlich 13 Jahre) und »Jugendliche« (14-17 Jahre) sind in ihrer Lebenswelt und ihren Bedürfnissen in sich sehr unterschiedlich. Demzufolge bedarf es einer sehr genauen Zielgruppenanalyse für Beteiligungsprozesse und einer entsprechenden Anpassung der verwendeten Methoden.
      Berücksichtigung der Zeithorizonte: Kinder- und Jugendbeteiligung muss mit anderen Zeithorizonten rechnen: Sollen Kinder- und Jugendliche an der Schulhofgestaltung beteiligt werden, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die am Beteiligungsprozess aktiv Beteiligten nicht mehr in den Genuss der Ergebnisse kommen. Hier ist eine klare Kommunikation unablässig!
      Möglichkeit des Scheiterns: Kindern und Jugendlichen muss in Beteiligungsprozessen die Möglichkeit des Scheiterns klar kommuniziert und die Gründe für das Scheitern müssen besprochen werden.
      Begrenzte Zeitbudgets: Erwachsene unterliegen gelegentlich der falschen Annahme, Kinder und Jugendliche hätten viel Zeit, da sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Betrachtet man aber die zur Verfügung stehenden Zeitbudgets v.a. von Jugendlichen, wird schnell deutlich, dass zwischen Schule, Hausaufgaben, familiären Verpflichtungen und außerschulischen Aktivitäten wie Musikunterricht und Sportkursen nicht viel Zeit zur freien Verfügung bleibt. Die Zeitbudgets müssen in Rechnung gestellt und mit der Zeit junger Menschen muss respektvoll umgegangen werden!
      Ernst nehmen! Kinder- und Jugendliche müssen in den Beteiligungsprozessen als Experten ihrer Lebenswelt ernst genommen werden – gut gemeinte aber schlecht gemachte Beteiligung – Scheinbeteiligung – kann nachhaltigen Schaden anrichten.
       

      Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung

      Es gibt ganz verschiedene Formen und Methoden, die Kinder und Jugendlichen einer Gemeinde am politischen Geschehen zu beteiligen. Um ein entsprechendes Angebot für alle Altersklassen, Zeitbedarfe und Interessenslagen der jungen Menschen zu schaffen, ist es sinnvoll, verschiedene Formen und Methoden in einer Gemeinde anzubieten. Die Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung lassen sich wie folgt einteilen:

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      Institutionalisierte Beteiligung

      Zu den institutionalisierten Beteiligungsformen zählen in der Regel alle Kinder- und Jugendgremien. Generell unterscheidet man dabei zwischen repräsentativen und offenen Formen der Beteiligung. 

      Repräsentative Beteiligungsformen

      Bei den repräsentativen Beteiligungsformen wählen oder entsenden junge Menschen Delegierte in Gremien, damit diese ihre Interessen repräsentieren. Klassen- und Schülersprecher/innen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind hierfür häufige Beispiele. Repräsentative Formen der Beteiligung gelten als eher hochschwellig, da der (Zeit-) Aufwand der Delegierten oft recht hoch ist und sich nicht alle gleichermaßen beteiligen können.

      • Kinderbürgermeisterinnen und Kinderbürgermeister: Kinderbürgermeister/innen werden in einer geheimen Wahl für in der Regel ein Jahr gewählt. Sie vertreten die Interessen der Kinder in ihrer Kommune oder ihrem Stadtteil.
      • Kinder- und Jugendparlamente: Kinder- und Jugendparlamente sind rechtlich an die kommunalrechtlichen Strukturen einer Gemeinde angeboten. Die »Abgeordneten« sind Kinder und Jugendliche, die von Gleichaltrigen für einen begrenzten Zeitraum als Vertreter/innen gewählt werden. Im Rahmen der Parlamente werden geregelte Sitzungen abgehalten. 
      • Kinder- und Jugendbeirat: Kinder- und Jugendbeiräte werden nach dem Muster von Kinder- und Jugendparlamenten organisiert. Da die Mitgliederzahl geringer ist als bei den Parlamenten (z.B. fünf Mitglieder), eignet sich diese Form gut für kleine Gemeinden. Demzufolge hält sich der organisatorische Aufwand im Vergleich zu einem Kinder- und Jugendparlament in Grenzen. Die Wahlen sind weniger aufwändige, da es oft ein vereinfachtes Delegationsprinzip gibt, was wiederum die Nachwuchssuche erleichtert. Die Sitzungsroutinen sind einfacher gestaltet, was sich wiederum positiv auf die Kommunikation, Einladungsorganisation usw. auswirkt.

      Offene Beteiligungsformen 

      An offenen Beteiligungsformen können alle interessierten jungen Menschen teilnehmen. Dort können sie ihre Interessen selbst vertreten. Beispiele dafür sind Kinder- und Jugendforen, -konferenzen, -versammlungen, Klassenräte o.ä. Da sich bei dieser Form sehr viele Jugendliche beteiligen können, gilt sie als niederschwellig. Sie können einmalig, als Veranstaltungsreihe oder sogar im regelmäßigen Turnus zyklisch durchgeführt werden und lassen sich somit gut in die Jahresplanungen von Schulen und Kommunen einordnen.

      • Kinder- und Jugendforen: Ein Kinder- und Jugendforum ist eine offene, regelmäßig stattfindende Versammlung, in der Kinder und Jugendliche ihre eigenen Themen, ihre Kritik und Wünsche in ihrer Stadt oder ihrem Stadtteil vorbringen und bearbeiten können. Die Teilnahme steht allen Kindern und Jugendlichen offen und ist nicht an eine Wahl (wie z.B. bei den Jugendparlamenten) gebunden. Kinder- und Jugendforen können sowohl für den Stadtteil als auch für eine gesamte Stadt konzipiert sein.

      Anlassbezogene Beteiligung

      Anlassbezogene Formen der Kinder- und Jugenbeteiligung finden zu einem konkreten Thema und zeitlich begrenzt statt, wie bspw. zum Bau eines neuen Spielplatzes oder der Gestaltung eines Schulhofes statt. Bei dieser Form der Beteiligung kann es aber auch um die Erarbeitung von Gesamtkonzepten gehen, wie bspw. der Entwicklung eines Konzepts für eine gelingende Jugendbeteiligung (siehe auch: Jugendrat Brandis).

      Ob diese Beteiligungsform niedrig- oder hochschwellig ist, hängt von den eingesetzten Methoden ab, die neben organisierten Stadtspaziergängen mit den Kindern und Jugendlichen auch mehrtägige Ideenwerkstätten, Zukunftskonferenzen und Befragungen umfassen können. Die anlassbezogene Einbindung junger Menschen ist dann erfolgreich, wenn die Methoden und die verwendeten Materialien dem Alter der Zielgruppe angepasst werden und die Gruppengröße überschaubar ist.

      Punktuelle Beteiligung

      Mit punktuellen Beteiligungen sind einmalige Beteiligungsmöglichkeiten gemeint, die auch Teil eines größeren Vorhabens sein können. Ziel ist es, die Meinungen und Ideen der jungen Menschen zu einem konkreten Anliegen zu erfassen, bspw. durch Umfragen, Anhörungen, Interviews, Wunsch- und Meckerkästen oder auch Demonstrationen.

      Ebenso wie bei den anlassbezogenen Beteiligungen gilt für die punktuellen Formen: Ob diese Beteiligungsform niedrig- oder hochschwellig ist, hängt von den eingesetzten Methoden ab. Die Einbindung der jungen Zielgruppe ist dann erfolgreich, wenn die Methoden und die verwendeten Materialien der angesprochenen Altersgruppe und der Gruppengröße angepasst werden.

       

      Weitere Informationen

      Werkzeugbox “Jugend gerecht werden” der Koordinierungsstelle “Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft”

      http://werkzeugbox.jugendgerecht.de

      Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS, Regionalstelle Sachsen)

      https://www.starkimland.de

      Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW)

      https://www.kinderrechte.de/praxis/methodendatenbank/methodendatenbank

      Das Kinderrechte-Portal

      https://kinderrechte-portal.de

      Hey Mühlheim

      https://meinungfuer.koeln/node/11447

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