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Glossar

© SMJusDEG | Runze & Casper

Von A wie AN-Best-P bis Z wie Zweckbindung finden Sie im Glossar Abkürzungen und Begrifflichkeiten der allgemeinen Projektförderung und speziell der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung auf einen Blick erklärt.

A ANBest-P/ANBest-K Die Abkürzungen stehen jeweils für die allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest), die Geförderte bei einer Zuwendung beachten müssen. P steht für Projektförderung - im Falle der FRL Bürgerbeteiligung gelten diese Nebenbestimmungen für die zivilgesellschaftlichen Träger. K steht für kommunale Projekte  - im Falle der FRL Bürgerbeteiligung gelten diese Nebenbestimmungen für die antragstellenden Kommunen. Die Nebenbestimmungen sind Teil der Sächsischen Haushaltsordnung und werden mit dem Bewilligungsbescheid übermittelt.
  Anteilfinanzierung Im Unterschied zur Fehlbedarfsfinanzierung und Festbetragsfinanzierung  beschreibt die Anteilfinanzierung eine Finanzierungsart, bei der ein festgelegter prozentualer Anteil der Gesamtausgaben eines Projektes gefördert wird.
  Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die SAB. Für die Auszahlung gilt: Es sollte nur diejenige Summe abgerufen werden, die im Projekt bereits verausgabt wurde, sowie die Summe, die in den nächsten 6 Monaten planmäßig benötigt wird. Diese Fördermittel müssen ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs beim Träger innerhalb von 6 Monaten ausgegeben werden (Sechsmonatsfrist). 

B

Bürgerkommune (Fördergegenstand)

Die Bürgerkommune ist ein Fördergegenstand der FRL Bürgerbeteiligung. Gefördert wird der zielgerichtete Aufbau von dauerhaften Strukturen und Prozessen im Bereich Bürgerbeteiligung sowie die Ausweitung modellhaft aufgebauter Strukturen auf weitere kommunale Handlungsfelder -  z. B. die feste Etablierung von Bürgerbeteiligungsbeauftragten, eines Bürgerhaushaltes oder die Gründung eines Beteiligungsrates. 

Voraussetzung für eine Förderung ist hierbei, dass Leitlinien bzw. Satzungen vorliegen oder nachgewiesen werden kann, dass bereits umfängliche Bürgerbeteiligungsvorhaben in der Kommune praktiziert wurden.

E Eigenanteil Die Förderhöhe kann bis zu 90 % der Gesamtausgaben entsprechen. Die restlichen mindestens 10 % der Gesamtausgaben muss der Zuwendungsempfänger als Eigenanteil erbringen. Dieser kann durch sogenannte Eigenmittel erbracht werden: z. B. eigene Gelder, Eigenleistung oder Drittmittel.
  Eigenleistung Eigenleistungen sind Leistungen, die ohne Entgelt, d. h. ohne Bezahlung vom Projektträger selbst oder von Dritten übernommen werden. Im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung darf der Eigenanteil nur bis zur Hälfte durch unbare Leistungen ersetzt werden. Es handelt sich dabei meist um unbezahlte ehrenamtliche Arbeitsleistungen oder um Sachleistungen wie Raummieten. Freiwillige Arbeitsstunden z. B. von Vereinsmitgliedern werden in Höhe des aktuellen Mindestlohns angesetzt. Bei Raummieten entspricht der angesetzte Wert dem Mietspiegel bzw. der ortsüblichen Miete.
  Einzelvorhaben

Als Einzelvorhaben gelten bei der FRL Bürgerbeteiligung in sich abgeschlossene, einzelne Projekte. Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger können die Förderung von Einzelvorhaben beantragen. 

Neben den Einzelvorhaben (Projektförderung) gibt es im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung auch eine Strukturförderung, bei welcher der Aufbau langfristiger, nachhaltiger Strukturen gefördert wird (Modellkommune, Bürgerkommune).

F Fördergegenstand Die FRL Bürgerbeteiligung hat verschiedene Fördergegenstände: Kommunale Einzelvorhaben, Modellkommune, Bürgerkommune und zivilgesellschaftliche Einzelvorhaben. Für die einzelnen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen, vor allem bezüglich des Förderumfangs und der Laufzeit. 
  Förderquote Die Förderquote ist der prozentuale Anteil der Fördermittel an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Bei der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ist eine Förderquote von 90% gegeben.
 

Förderrichtlinie (kurz FRL)

Eine Förderrichtlinie ist eine rechtliche Regelung, mit der die genauen Zielsetzungen, Fördergegenstände und Bedingungen sowie das Förderverfahren für ein bestimmtes Thema geregelt werden. Förderrichtlinien des Landes werden in der Regel im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
  Fördersäule Die FRL Bürgerbeteiligung hat zwei Fördersäulen: Fördersäule A fördert Kommunen mit insgesamt drei möglichen Fördergegenständen (Einzelvorhaben, Modellkommune, Bürgerkommune). Fördersäule B fördert zivilgesellschaftliche Träger mit Einzelvorhaben.
M Modellkommune  (Fördergegenstand) Im Rahmen des Fördergegenstandes Modellkommune sollen langfristige und nachhaltige Strukturen oder feste Prozesse zur Bürgerbeteiligung in einer Kommune aufgebaut werden, so dass sie auch nach der Förderung weiter bestehen und ihre Wirkung entfalten. Die Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung sollen zunächst modellhaft aufgebaut werden, z. B. nur in einem der kommunalen Handlungsfelder wie der Kinder- und Jugendbeteiligung. Hierbei ist auch der Prozess zur Erarbeitung von kommunalen Leitlinien förderfähig.
P Politischer Willensbildungsprozess Im Rahmen eines politischen Willensbildungsprozesses werden bestimmte Ideen, Vorstellungen, Planungen oder auch Ziele für die Gestaltung oder das Zusammenleben in einer Kommune zum Ausdruck gebracht. Die Ergebnisse des Prozesses fließen in eine Entscheidung ein, die durch gewählte Gremien oder die Verwaltung erfolgt.
S SAB Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank ist eine privatwirtschaftliche Förderbank, die die Abwicklung vieler Förderungen in Sachsen übernimmt. Damit fungiert sie als sogenannte Bewilligungsbehörde. Sie ist auf für die Abwicklung der Förderungen im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung zuständig.
  Sachbericht Im Sachbericht soll der Träger eines geförderten Projekts in Textform die Ergebnisse und erreichten Wirkungen des durchgeführten Projekts dokumentieren.
U Unterstützungsschreiben Bei der Beurteilung von Anträgen zivilgesellschaftlicher Träger werden die Stellungnahmen - sogenannte kommunale Unterstützungsschreiben - der jeweils direkt betroffenen Gemeinde bzw. des Landkreises in die Entscheidungsfindung einbezogen. Das Schreiben signalisiert die Bereitschaft der Kommune, das Beteiligungsvorhaben zu unterstützen. 
V Verwendungsnachweis Mit dem Verwendungsnachweis wird die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen. Es muss dargelegt werden, wofür die Mittel ausgegeben wurden und ob sie zweckentsprechend verwendet wurden. Zum Verwendungsnachweis gehört ein zahlenmäßiger Nachweis mit einer Belegliste sowie ein Sachbericht. Die Belegliste enthält alle Zahlungen im Rahmen des Projekts. Für den Sachbericht, in dem die Durchführung und die erreichten Ziele und Wirkungen beschrieben werden, gibt es eine Gliederungsvorlage auf der Förderseite der SAB.
  Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Grundsätzlich gilt: Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.  Es besteht jedoch die Möglichkeit eines sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginns.

Zivilgesellschaftliche Antragstellende dürfen bei einer Zuwendung, die geringer als 100.000 Euro ist, auf eigenes Risiko bereits ab dem Datum des Antragseingang bei der SAB mit dem Projekt  beginnen. Wenn der Antrag allerdings nicht bewilligt wird, können bereits entstandene Kosten nicht erstattet werden.

Auch für kommunale Antragstellende gilt, dass diese bei einer Zuwendung, die geringer als 100.000 Euro ist, ab dem Datum des Antragseingang bei der SAB auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen können.

Wenn Antragstellende mit einer beantragten Zuwendung von mehr als 100.000 Euro noch vor einer möglichen Bewilligung beginnen möchten, können sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der SAB stellen. Das Projekt darf erst starten, wenn die SAB dem Antrag zustimmt.

Z Zuwendung Zuwendung ist der förderrechtlich korrekte Begriff für Förderung. Zuwendungsfähige Ausgaben können umgangssprachlich auch als förderfähige Ausgaben bezeichnet werden.
  Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger ist der offizielle Begriff für den Träger eines Projektes, der die Fördermittel, also die Zuwendung erhält. Im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung sind dies z.B. Vereine, Stiftungen u. v. m. sowie Kommunen und Landkreise.

Noch Fragen?

Sie sind nicht fündig geworden? Welcher Begriff fehlt im Glossar? Schreiben Sie uns gern an:

frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de  

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